Frisch verlobt – und nun?

Du hast die Liebe deines Lebens getroffen und die Hochzeit steht im Raum? Aber du bist dir nicht sicher, was sich alles nach der Ehe verändert? Eine Eheschließung ist eine der größten rechtlichen Entscheidungen, die du in deinem Leben treffen kannst und sie bedeutet neben der Gemeinsamkeit auch viele rechtliche Pflichten. 

Damit du perfekt für deine Eheschließung vorbereitet bist, ist es sinnvoll, sich bereits im Voraus zu informieren. In diesem Artikel erhältst du einen Überblick über alle Dinge, die sich rechtlich nach einer Eheschließung ändern.

Namensführung

Als frisch verheiratetes Paar kannst du den Namen deines Partners übernehmen, es ist allerdings nicht Pflicht. Ihr könnt entweder euren eigenen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Leider bedeutet die Übernahme eines Nachnamens aber auch zusätzliche Kosten und viel Aufwand, da alle persönlichen Dokumente aktualisiert werden müssen.

Die Namensänderung beeinflusst beispielsweise:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Fahrzeugpapiere
  • Versicherung
  • Bankkonto
  • Krankenkasse
  • Verträge

Vermögen

Ihr traumt von dem Hauskauf oder habt einen Wunsch nach Kindern? Dann ist es auch wichtig, über die finanzielle Seite der Ehe informiert zu sein. So könnt ihr eure romantischen Tage entspannt ausleben.

Jeder der Ehepartner behält das Vermögen, das er bei der Eheschließung hatte, für sich allein. Ab der Eheschließung besteht jedoch eine gegenseitige Pflicht zur Leistung von angemessenem Unterhalt. Dies beinhaltet Anspruch auf Kosten, den täglichen Bedarf, Mittel für die Haushaltsführung sowie persönlichen Bedarf von Ehegatten und Kindern. Wenn einer der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, da er beispielsweise für die gemeinsamen Kinder sorgt, muss der andere ein angemessenes Taschengeld auszahlen.

Während der Ehe können beide Ehepartner ihr gespartes Geld seperat ansparen, allerdings entscheiden sich viele Paare gemeinsam für ihre Zukunft zu sparen. Ein Ausgleich für Ungleichheiten des Vermögensaufbaus geschieht erst nach Scheidung oder Tod. Als Ehepartner bist du nicht verantwortlich für die Schulden deiner Partner, wenn diese alleine aufgenommen wurden.

Versicherung

Nach der Heirat ist es Ehepartnern möglich, den anderen kostenlos in die gesetzliche Krankenversicherung zu übernehmen. Die kann sich anbieten, wenn dieser beispielsweise nur ein geringes Einkommen hat. Da viele Versicherungen kombinierbar sind, muss man darauf achten, unnötige Mehrfachversicherungen zu vermeiden. Als Ehepaar ist es ebenfalls sinnvoll, sich mit der Risikolebensversicherung finanziell für den Todesfall abzusichern.

Steuerlich

Als ein verheiratetes Pärchen seid ihr in der Steuerklasse IV. Ihr könnt aber auch in eine Kombination von Steuerklassen wechseln. Dies empfiehlt sich, wenn ein Partner ein höheres Einkommen hat oder ein Partner in Teilzeit arbeitet. Die Ehe bringt auch andere finanzielle Vorteile wie beispielsweise Lohnsteuer und Steuerfreibeträge.

Kinder

Verheirateten Eltern steht das gemeinsame Sorgerecht zu, auch wenn ein Elternteil nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist. Eine Sorgerechtserklärung oder gerichtliche Entscheidung sind hierfür nicht nötig, da die Eheschließung das Sorgerecht von Eltern zusammensetzt. Sie können sie jedoch adoptieren und sind dann dem leiblichen Elternteil gleichgestellt. Bei Kindern, die während einer Ehe geboren sind, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. Kinder tragen automatisch den gemeinsamen Familiennamen oder den vor der Heirat fest gelegenen Ehenamen, jedoch nie einen Doppelnamen.

Kinder welche in einer Ehe geboren werden erhalten rechtlich den gemeinsamen Familiennamen.

Was verändert sich im Alter?

Die Eheschließung ist ein Versprechen bis zum Lebensende. Als Ehepartner ist man neben den Eltern, Geschwistern und Kindern des Verstorbenen automatisch einer der wichtigsten Personen und wird gesetzlich berücksichtigt. Ab einem Jahr Ehe hat man Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, gehören rechtlich dem Ehegatten, der sie erworben hat. In der Altersvorsorge werden dann die gesetzlichen Rentenansprüche beider Partner zusammengerechnet, halbiert und bei Renteneintritt gleichmäßig aufgeteilt.

Die Eheschließung ist eine lebenslange Entscheidung und daher empfiehlt es sich, sich vorab gut zu informieren. Euer ewiges Versprechen der Liebe wird dann definitiv eine angenehme und wundervolle Erfahrung.

Beitragsbild: pexels/wendel moretti
pexels/Kristina Paukshtite
Autor: Isabell Gleiter

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