Mit dem gegebenen „Ja-Wort“ vor dem Traualtar seid ihr mit allen Konsequenzen „verheiratet“. Doch gilt dies auch bei den Finanzen? Die Überraschung ist vorprogrammiert. Wenn ihr meint, nach der Trauung gehört euch jeweils die Hälfte des Vermögens eures Partners, habt ihr euch getäuscht. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt euch hilfreiche Tipps über die finanzielle Situation in eurer Ehe nach der Heirat

Finanzen und das Problem der Versteuerung

„Viele Paare denken, dass das eingebrachte Vermögen, das Haus, das Auto usw. nach der Heirat auch dem Partner gehört. Doch dem ist nicht so. Dies kann sich ganz besonders bei einer Immobilie oder größeren Geldbeträgen auswirken. Wenn zum Beispiel der Eigentümer des Hauses stirbt, erbt der Partner nach der gesetzlichen Erbfolge, soweit nichts anderes geregelt ist. Er erhält dann einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag. Doch alles, was darüber hinausgeht muss versteuert werden“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. 

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Vorsorge ist das A und O

„Auch denken viele Ehepartner, dass im Fall der Fälle der Partner im Notfall entscheiden darf. Auch dem ist nicht so. Deshalb ist es wichtig, hierfür vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht sind deshalb ein Muss. Genauso wichtig ist es, dass beide Partner eine Patientenverfügung erstellen, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim für den Partner entscheiden zu können, wenn dieser es nicht mehr kann“, ergänzt Jürgen Buck. Seit 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme. Hier gilt dann ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für Ehegatten für die Dauer von 6 Monaten. Sie ersetzt aber keinesfalls eine Patientenverfügung. Es ist also schon vor der Hochzeit wichtig, dass ihr über eure Finanzen sprecht und entsprechend vorsorgt.

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ findet ihr unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.

In unserem Beitrag über rechtliche Veränderungen nach der Hochzeit erfahrt ihr, was ihr außerdem bei der Planung berücksichtigen solltet.

Quelle: GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Beitragsbild: Bild von wayhomestudio auf Freepik

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