Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht – und das bringt für alle, die heiraten wollen, echte Neuerungen und mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens. Hier erfährst du, was sich geändert hat, worauf du achten solltest und welche Möglichkeiten das neue Namensrecht für dich und deine Familie bietet.
Was galt bislang?
Bislang war das deutsche Namensrecht ziemlich streng: Nach der Hochzeit konntet ihr entweder einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder jeder behielt seinen eigenen Nachnamen. Nur einer von euch durfte einen Doppelnamen führen – der andere nicht. Für Kinder war ein Doppelname meist tabu, und Patchworkfamilien hatten es schwer, einen gemeinsamen Familiennamen zu finden.

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Mehr Optionen im neuen Namensrecht
Seit dem Mai 2025 ist das deutsche Namensrecht flexibler und moderner. Das sind eure neuen Wahlmöglichkeiten, die ihr jetzt zusätzlich habt:
- Ihr könnt als Ehepaar beide denselben Doppelnamen führen – und das in beliebiger Reihenfolge, mit oder ohne Bindestrich.
- Auch euer Kind kann einen Doppelnamen bekommen, selbst wenn ihr als Eltern keinen führt.
- Die Reform gilt auch für Patchworkfamilien und erleichtert die Namensangleichung, zum Beispiel wenn Kinder den Namen eines Stiefelternteils annehmen möchten.
Was bedeutet das konkret für eure Hochzeit?
Das neue Namensrecht gibt euch als Brautpaar die Freiheit, euren gemeinsamen Weg auch im Namen zu zeigen. Ob klassischer Ehename, Doppelname oder individuelle Lösung für eure Kinder – ihr entscheidet, was zu euch passt. Ganz konkret hättet ihr zum Beispiel diese Möglichkeiten:
1. Gemeinsamer Doppelname für beide Partner
Ihr könnt eure beiden Nachnamen zu einem Doppelnamen kombinieren – zum Beispiel Müller-Schmidt oder Schmidt Müller. Die Reihenfolge ist euch überlassen, der Bindestrich ist optional. Wichtig: Jeder bringt maximal einen Namen ein, also keine Ketten wie „Müller-Schmidt-Schneider“.
2. Doppelnamen für Kinder
Euer Kind kann nun ebenfalls einen Doppelnamen aus euren Nachnamen tragen. Das gilt unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Auch nach einer Scheidung oder in Patchworkkonstellationen ist die Namenswahl flexibler.

3. Nachträgliche Änderung möglich
Ihr seid schon verheiratet? Auch dann könnt ihr seit dem 1. Mai 2025 nachträglich einen gemeinsamen Doppelnamen annehmen – das gilt für euch als Paar und für eure Kinder.
4. Namensänderung leicht gemacht
Die Festlegung oder Änderung des Namens muss öffentlich beglaubigt werden, was je nach Bundesland zwischen 20 und 30 Euro kostet.

Unsere Tipps für Brautpaare zum neuen Namensrecht
- Frühzeitig entscheiden: Überlegt gemeinsam, welche Namenslösung zu euch passt. Sprecht auch über die Reihenfolge und ob ihr einen Bindestrich wollt.
- Domain sichern: Plant ihr eine Hochzeitswebsite? Sichert euch frühzeitig eure Wunschdomain mit dem neuen Familiennamen – zum Beispiel als Doppelname. So gewöhnen sich Freunde und Familie gleich an euren neuen Namen.
- Kinder miteinbeziehen: Denkt auch an die Namensgebung für eure (künftigen) Kinder. Ein Doppelname kann die Familienidentität stärken, besonders in Patchworkfamilien.
- Nachträgliche Änderung: Nutzt die Möglichkeit, auch nach der Hochzeit noch einen Doppelnamen zu wählen – das ist jetzt problemlos möglich.
- Grenzen beachten: Mehr als zwei Nachnamen sind nicht erlaubt. Habt ihr oder euer Partner bereits einen Doppelnamen, darf nur ein Name in den neuen Doppelnamen übernommen werden.
Du möchtest die Infos an offizieller Stelle noch einmal nachlesen? Hier findest du die aktualisierte Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Namensrecht.
Autorin: Kirsten Hemmerde
Bilder: Pexels / Gera Cejas, Kampus // ChatGPT

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